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Gartenhaus Baugenehmigung Berlin

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Wer schon gebaut hat, kennt es bereits: viele Bauvorhaben in Deutschland müssen zunächst ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.

Ohne die entsprechende Baugenehmigung stellen bereits vollendete Bauvorhaben einen klassischen Schwarzbau dar.

Gartenhaus Baugenehmigung Berlin

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Dabei bezieht sich die Baugenehmigung zunächst auf bautechnische Regelwerke.

Aber auch die Nutzungsbedingungen werden festgelegt.

Daneben gibt es auch genehmigungsfreie Bauvorhaben.

Ein solcher Grenzfall ist das Gartenhaus als Bauprojekt.

Nicht immer ist dafür eine Baugenehmigung notwendig.

Anders herum kann es aber genauso gut sein, dass erst eine Gartenhaus Baugenehmigung zu erfolgen hat.

Wie viele andere Bauprojekte auch, hängt das im Einzelfall von vielen Faktoren ab, allen voran dem Bundesland, in dem ein Gartenhaus gebaut werden soll.

Gartenhaus Baugenehmigung: Was eine Baugenehmigung eigentlich ist

Die Baugenehmigung sagt nichts über die Bauqualität aus.

Vielmehr stellt die Baugenehmigung sicher, dass bestimmte baurechtliche Vorgaben erfüllt werden.

Auch wenn die eingereichten Unterlagen nicht im Detail auf alle Einzelheiten der baurechtlich relevanten Bestimmungen eingehen, müssen diese doch voll umfänglich erfüllt werden.

Das sollte ein Bauherr stets in Erinnerung halten. Die Baugenehmigung stellt damit nichts anderes als eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bezug auf einige Details dar.

Insgesamt sind es verschiedene Gesetzestexte, Verordnungen und Regelwerke, auf die Sie Rücksicht nehmen müssen:

  • Baugesetzbuch (BauGB): bundesweites, öffentliches Baurecht
  • Landesbauordnung (LBO), gilt für das jeweilige Bundesland
  • kommunale Satzungen und Vorschriften
  • Bebauungspläne
  • Energieeinsparverordnung (EnEV), allerdings bei Gartenhäuschen nicht von Bedeutung
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere das darin verankerte Nachbarschaftsrecht

Gartenhaus Baugenehmigung: Für eine Gartenlaube können weitere Gesetze Geltung erlangen

Explizit bei einem Gartenhaus oder einer Gartenlaube kann noch ein anderes Gesetz von Bedeutung sein: das Bundeskleingartengesetz (BKleingG).

Das findet allerdings nur dann Anwendung, wenn das Gartenhaus in einer ausgewiesenen Kleingarten- oder Schrebergartenkolonie auf einem gepachteten Gartengrundstück erbaut werden soll.

Gartenhaus Baugenehmigung – Die konkreten Bestimmungen finden sich im Pachtvertrag

Andernfalls gelten laut BKleingG die folgenden Definitionen (nicht abschließend!):

  • ein Kleingarten ist nicht größer als 400 qm
  • je Parzelle darf nur ein Gartenhaus vorhanden sein
  • die Grundfläche der Gartenlaube darf 24 qm nicht überschreiten
  • der mögliche überdachte Freisitz (Terrasse) ist in dieser Flächenangabe enthalten
  • das Gartenhaus bzw. die Laube darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein

Gartenhaus Baugenehmigung: Daran gebundene Beschreibungen und Definitionen

Geeignetes Wohnen würde beispielsweise dann möglich sein, wenn eine Feuerstätte oder/und eine Toilette gebaut wird. In vielen Bundesländern, so auch Berlin, müssen Bauwerke mit solchen Einrichtungen bereits ab einer Größe von 10 qm (Grundfläche) genehmigt werden.

Allerdings darf auch kein weiterer Schuppen oder dergleichen errichtet werden (zusätzlich zu den 24 qm).

Gartenhaus Baugenehmigung: Die Grenzbebauung (Bebauung an der Grundstücksgrenze)

Eine weitere Sonderstellung gibt es auch bei der Grenzbebauung. Auch hier sind zahlreiche Auflagen einzuhalten. Ähnlich wie bei Garagen und Carports darf an einer Grundstücksseite bis zu 8 m (in einigen Fällen 9 m) gebaut werden, wenn die durchschnittliche Wandhöhe kleiner als 3 m ausmacht.

Die anderen Grundstücksgrenzen müssen zudem mindestens 3 m Abstand haben. Hier ist in besonderem Maße zu beachten, dass bei der so definierten Grenzbebauung auch die weiteren Gebäudeeigenschaften klar definiert sind: es dürfen weder Aufenthaltsräume noch Feuerstätten (Heizungen) eingebaut sein.

Gartenhaus Baugenehmigung: Der Bebauungsplan

Im Bebauungsplan werden oftmals Baugrenzen vorgegeben. Das sind eingezeichnete Linien, die von einem Bauwerk nicht überschritten werden dürfen. Die Gesetze zur Grenzbebauung brechen die Vorgaben der Bebauungspläne nicht.

Es kann also keine Grenzbebauung erfolgen, wenn das laut Bebauungsplan ausgeschlossen ist.

Gartenhaus Baugenehmigung: Die Landesbauordnungen in Berlin und Brandenburg – Brandenburgische Landesbauordnung

In Berlin und Brandenburg unterscheiden sich auch die Landesbauordnungen. So darf ein baugenehmigungsfreies Gartenhaus in Brandenburg laut brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) ein umbautes Volumen von 75 Raummetern nicht überschreiten.

Diese Verordnung bezieht sich ausschließlich auf Gartenhäuser innerhalb geschlossener Ortschaften (keine Gebäude im Außenbereich. Außerdem dürfen die Objekte weder Toiletten, Feuerstätten noch Aufenthaltsräume besitzen.

Gartenhaus Baugenehmigung: Bauordnung für Berlin

In Berlin gilt dagegen die Bauordnung für Berlin (BauOBln). Völlig verfahrensfrei sind hier eingeschossige Bauvorhaben mit einer Grundfläche von maximal 10 qm.

Es gelten übrigens wie überall die Bruttogrundflächen, also inklusive Mauern bzw. Wände. Für Garagen und Carports gelten dagegen wieder andere Regeln.

Gartenhaus Baugenehmigung: Regelwerke nach Berliner Stadtbezirken

Unabhängig von der Bauordnung für Berlin können die einzelnen Stadtbezirke noch eigene Auflagen festlegen. Diese sind in entsprechenden Regelwerken und Satzungen enthalten.

Daher sollten Sie in Berlin schon vor dem etwaigen Kauf einer fertigen Gartenlaube unbedingt bei dem für Ihr Stadtgebiet zuständigem Bezirksbauamt nachfragen, was alles konkret für eine Baugenehmigung zu beachten ist.

Fazit: selbst die Gartenlaube als Bauprojekt kann ein aufwendiges Unterfangen werden

Sie sehen also, völlig unabhängig davon, ob nun in Berlin oder Brandenburg, die Bauordnungen sind nicht nur sehr unterschiedlich, es gibt auch zahlreiche weitere Punkte zu berücksichtigen.

Insbesondere Bebauungspläne und Stadtbezirke oder kommunale Regelwerke können selbst eine Gartenlaube zur echten Herausforderung machen.

Damit Ihnen von vorneherein keine Fehler unterlaufen, empfehlen wir immer, sich schon weit im Vorfeld bei dem für Sie zuständigen Bauamt zu erkundigen.

Gartenhaus Baugenehmigung: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir nehmen uns für Ihr Bauvorhaben Zeit

Für Ihre Bauvorhaben in Berlin und Brandenburg können Sie sich gerne an unser Büro im Herzen Berlins wenden.

Wir informieren und beraten Sie ausführlich, übernehmen aber auch gerne sämtliche notwendigen Schritte für Sie, also gegebenenfalls auch Planung, Einreichen der notwendigen Unterlagen für eine Baugenehmigung, Baubegleitung und Bauüberwachung, aber auch die Bauabnahme.

Nehmen Sie einfach über die Webseite (über die verschiedenen Möglichkeiten) Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.

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