Carport Baugenehmigung Berlin
Carport Baugenehmigung Berlin
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Wer in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern ein Grundstück besitzt, kann damit noch lange nicht machen, was man will. In vielen Fällen wird eine Baugenehmigung benötigt.
Selbst kleinste Veränderungen an einem bestehenden Bau können dazu führen, dass eine solche Baugenehmigung benötigt wird.
Allerdings unterscheiden sich die gesetzlichen Vorgaben bei vielen kleineren Bauvorhaben zwischen den verschiedenen Bundesländern maßgeblich.
Der Carport als Bauvorhaben ist so ein Bauvorhaben, dass von einem zum nächsten Bundesland völlig unterschiedlich angegangen werden muss.
Nachfolgend erhalten Sie allgemeine Informationen dazu, für Berlin und Brandenburg zeigen wir Ihnen die Voraussetzungen detaillierter auf.
Carport Baugenehmigung Berlin: Bauanzeige, Bauantrag und Baugenehmigung
Zunächst wollen wir ein Missverständnis vermeiden. Es wird oft zwischen einer Baugenehmigung und einer Bauanzeige unterschieden. Diese Unterscheidung gibt es jedoch nur umgangssprachlich und auch wir wenden Sie ausschließlich so an.
Denn völlig unabhängig davon, ob Sie nun ein Baugenehmigungsverfahren anstreben oder eine Bauanzeige – am Ende steht immer eine Baugenehmigung. Daher müsste hier streng genommen zwischen Bauantrag und Bauanzeige unterschieden werden.
Gerade in Bezug auf die Baugenehmigung eines Carports ist das wichtig. In manchen Bundeländern müssen Sie nämlich zwingend einen Bauantrag stellen, um das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten, in anderen Bundesländern unter bestimmten Umständen.
Wieder andere Bundesländer verlangen (meist bis zu einer bestimmten Größe) bei Carports und Garagen dagegen „nur“ eine Bauanzeige.
Carport Baugenehmigung: Der konkrete Unterschied zwischen Bauantrag und Bauanzeige für einen Carport
Bei einer Bauanzeige reichen Sie die dafür notwendigen Unterlagen beim zuständigen Bauamt ein. Auf dieser Basis kann die Behörde dann Einwände haben oder auch nicht. Sollten Sie nach vier Wochen immer noch nichts gehört haben, gilt die Baugenehmigung als erteilt.
Beim Baugenehmigungsverfahren dagegen stellen Sie einen Bauantrag.
Dieser Bauantrag wird dann von der zuständigen Behörde – gegebenenfalls sogar von mehreren Behörden – überprüft und über die Baugenehmigung entschieden.
Der Zeitraum dafür ist nahezu unbegrenzt. Das heißt, nach einem Bauantrag können Sie Ihre Baugenehmigung binnen eines Tages, aber auch erst nach vielen Monaten, erhalten.
Dazu kommt natürlich, dass aufgrund des fehlenden Prüfverfahrens bei einer Bauanzeige die daraus resultierende Baugenehmigung für den Carport günstiger ist.
Carport Baugenehmigung: Genehmigungspflichten nach Bundesländern
Insgesamt können Sie die Bundesländer in drei unterschiedliche Gruppen unterteilen:
- Bundesländer ohne Baugenehmigungs- und Bauanzeigepflicht
- Bundesländer mit Bauantragspflicht
- Bundesländer mit Bauanzeigepflicht
Daraus kann unter bestimmten Voraussetzungen (Grenzbebauung, Dimensionierung des Carports, Auflagen) eine Kombination entstehen.
Carport Baugenehmigung – Weder Bauantrags- noch Bauanzeigepflicht:
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Carport Baugenehmigung – Grundsätzlich ist ein Bauantrag mit Baugenehmigungsverfahren notwendig:
- Bayern
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
Carport Baugenehmigung Berlin – Genehmigungsfrei abhängig von der Dimensionierung, gefolgt von Bauantrag oder Bauanzeige:
- Baden-Württemberg: 40 qm Grundfläche
- Brandenburg: bis 50 cbm (Volumen (umbauter Raum)
- Berlin: 30 qm Grundfläche
- Hessen: 40 qm Grundfläche
- Rheinland-Pfalz: 50 cbm Volumen (umbauter Raum)
- Saarland: bis zu 36 qm Grundfläche
Bei den meisten genehmigungsfreien Carports müssen jedoch weitere Mindestmaße eingehalten werden.
Das trifft auch für Berlin und Brandenburg zu: so darf die mittlere Wandhöhe 3 m nicht übersteigen.
Carport Baugenehmigung Berlin – Grenzbebauung mit Carport
Daneben gibt es aber auch noch die Grenzbebauung, also das Aufstellen eines Carports direkt an der Grundstücksgrenze.
Hier gelten zunächst ebenfalls grundsätzliche Richtlinien.
Der Carport darf eine Länge von 8 m nicht an einer Grundstückseite überschreiten, die mittlere Wandhöhe muss unter 3 m liegen.
Außerdem müssen alle anderen Grundstücksgrenzen einen Mindestabstand von 3 m haben.
Carport Baugenehmigung Berlin: Bebauungsplan, Nachbarschaftsrecht (BGB), kommunale Auflagen
Doch völlig unabhängig davon, ob Sie nun in Brandenburg oder Berlin einen Carport errichten wollen: zwar gelten die oben genannten Maximalmaße für genehmigungsfreie Carports für ganz Berlin.
Doch wie jede eigenständige Kommune können auch die Stadtbezirke (und in Brandenburg natürlich die Kommunen und Gemeinden) weitere Auflagen fordern.
Diese können sich in Satzungen, aber auch im Bebauungsplan niederschlagen.
Daher ist es dringend angeraten, dass Sie sich auf Ihr Informationsrecht gegenüber der Baubehörde berufen und entsprechende Erkundigungen schon vor dem Kauf eines Carports einziehen.
Carport Baugenehmigung Berlin: Grenzbebauung und Nachbarschaftsrecht (BGB)
Bei der Grenzbebauung ist zudem auch das Nachbarschaftsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist, ausschlaggebend.
So darf beispielsweise die Entwässerung des Carport-Dachs nicht zum Nachbargrundstück stattfinden.
Beispiel: Ihr Carport hat ein nach hinten geneigtes Pultdach, die hintere Seite steht an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn.
Das Wasser würde nun über das Nachbargrundstück entwässert werden. Auch eine Dachrinne darf nicht direkt nach der Grundstücksgrenze (überhängend) angebracht werden.
Carport Baugenehmigung Berlin: Nehmen Sie die Genehmigungspflicht nie auf die leichte Schulter
Vernachlässigen Sie die Baugenehmigungspflicht keinesfalls. Besteht diese und Sie errichten Ihren Carport dennoch, handelt es sich um einen Schwarzbau! Schlimmstenfalls werden Sie vom Bauamt zum Rückbau, also der Demonatage, aufgefordert – kostenpflichtig natürlich!
Carport Baugenehmigung Berlin: Sie planen einen Carport in Berlin oder Brandenburg – setzen Sie sich mit uns in Verbindung
Ob Sie nun Ihren Carport in Berlin oder Brandenburg planen – gerne helfen wir Ihnen.
Wir sind seit vielen Jahren erfolgreich in Berlin und Brandenburg etabliert.
Das bedeutet einerseits, dass wir tiefes, fundiertes Fachwissen mitbringen.
Andererseits profitieren Sie aber auch von unseren langjährigen Erfahrungen insbesondere mit den Baubehörden, Bezirksämtern und Kommunen in Berlin und Brandenburg.
Gerne dürfen Sie sich mit Ihrem Bauprojekt daher an uns wenden.
Völlig kostenlos und unverbindlich bieten wir Ihnen eine Beratung und helfen Ihnen bei Ihrem geplanten Bauvorhaben weiter.
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