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Die Bauplanung ist ein wichtiger Schritt vor dem Hausbau.

Jedoch ist die Bauphase keineswegs mit Beginn der Bauphase abgeschlossen – vielmehr wirkt sie ab diesem Zeitpunkt begleitend.

In Deutschland gehört die Bauplanung zu den rechtlichen Voraussetzungen, um überhaupt ein Bauprojekt beginnen zu können.

Abschließend werden die Bauunterlagen bei der zuständigen Kommunalverwaltung zur Genehmigung eingereicht.

Bauplanung Berlin: Angebote zur Bauplanung unterscheiden sich bundesweit nicht

Der Bau eines Hauses ist ein komplexes Unterfangen, das an viele Faktoren gebunden ist. Das betrifft vornehmlich baurechtliche und wissenschaftliche Belange.

Dazu kommt noch die Umsetzung der anerkannten Regeln der Technik.

Selbst der grundsätzliche Aufbau der Bauplanung ist geregelt.

Grundlage dafür ist die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen.

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Danach wird die Bauplanung wiederum in mehrere Kernbereiche unterteilt:

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • (Vorbereitung zur Vergabe)
  • Bauüberwachung

Die Vorbereitung zur Vergabe entfällt bei der direkten Beauftragung eines Architekten, daher ist es in Klammern gesetzt.

Die Grundlagenermittlung

Bei der Grundlagenermittlung werden die Voraussetzungen mit den Wünschen des Kunden nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten in einen ersten Einklang gebracht.

Gegebenenfalls gehört dazu auch ein Besichtigungstermin auf dem Baugründstück (falls dieses schon vorhanden ist). Abschließend gibt es eine Ergebnisdarstellung.

Die Entwurfsplanung

Jetzt werden die Grundlagen ausführlich analysiert und mit den Daten zum Baugrund (Beschaffenheit usw.) verbunden. Außerdem wird ein Planungskonzept erstellt. Dabei erfolgt auch eine Kostenschätzung.

Außerdem kann der Architekt auch noch alternative Planungswege ausarbeiten und vorlegen. Am Schluss dieser Phase steht dann wieder eine entsprechende Ergebnisdarstellung.

Nachdem zwischen Architekt und Auftraggeber sämtliche Feinheiten und gewünschte Änderungen oder/und Kompromisse umgesetzt wurden, geht es nun zur Entwurfsplanung.

Neben den Bauplänen (Maßstab 1:1.000) gehört auch eine umfassende Baubeschreibung zur Entwurfsplanung. Darauf wiederum basiert die Kostenberechnung, die nach DIN 276 durchzuführen ist.

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Die Genehmigungsplanung

Nun müssen sämtliche Bauunterlagen zusammengestellt werden, wie es die zuständige Behördenstelle verlangt. Dazu gehört auch ein formeller Baugenehmigungsantrag.

Selbst, wenn beispielsweise ein Einfamilienhaus nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder auf Grundlage einer Bauanzeige gebaut werden soll, heißt das nicht, dass keine Baugenehmigung benötigt wird.

Vielmehr wird der Begriff „genehmigungsfrei“ auf die Form der Baugenehmigung, nicht aber die Baugenehmigung als solches bezogen.

Am Ende aller drei Verfahrenswege steht immer die Baugenehmigung, die abzuwarten ist (bis die Baugenehmigung erteilt, automatisch nach einer bestimmten Zeit erteilt oder eben abgelehnt ist).

Bauplanung Berlin: Die Ausführungsplanung

Nachdem die Baugenehmigung erteilt ist, wird mit der Ausführungsplanung begonnen. Das beinhalten jetzt Ausführungszeichnungen und Pläne im Maßstab 1:50 sowie Detailzeichnungen, die je nach Größe zwischen 1:1 und 1:20 zu erstellen sind.

Außerdem wird eine detaillierte Projektbeschreibung in Bezug auf die Ausführung erstellt. Dann kann auch schon die Bauphase beginnen.

Bauplanung Berlin: Die Bauüberwachung

Der Beginn der Bauphase bedeutet nicht den Abschluss der Bauplanungsphase. Je nach Vereinbarung kann diese bis zum Ende der Bauphase oder sogar darüber hinaus fortgeführt werden. Die Bauüberwachung sichert die Ausführung eines Bauvorhabens exakt nach den Bauplänen ab.

Bauplanung Berlin: Die „private“ Bauplanung

Die „private“ Bauplanung des Auftraggebers sollte jedoch noch andere Bereiche umfassen. Nicht immer ist es gut, wenn alles aus einer Hand kommt. Als Beispiel sei das Bauträgerhaus genannt.

Ein Bauträger stellt in der Regel den Architekten, ist aber auch für die Bauausführung zuständig. Wie viele Betriebe, die sich selber überwachen, werden wohl Mängel aufdecken, die kostspielig sind?

Bauplanung Berlin: Schließen Sie Risiken aus

Daher ist es für den Auftraggeber immer wichtig, sich auch in diese Richtung abzusichern. Es sollte wenigstens ein drittes Unternehmen hinzuziehen, das die folgenden Aufgaben übernehmen kann:

  • neutrale Bauberatung
  • neutrale Bauüberwachung
  • Anwalt für Baurecht

Bauplanung Berlin: Beharren Sie auf Ihr Recht

Als Grundsatz gilt: unterschreiben Sie nie etwas, ohne sich mit Ihrer unabhängigen Bauberatung und/oder Bauüberwachung sowie gegebenenfalls Ihrem unabhängigen Baurecht-Rechtsanwalt abgesprochen zu haben.

Sollte ein Bauplaner oder ein bauausführendes Unternehmen nicht damit einverstanden sein, müssen Sie sich immer die Frage stellen „wieso?“.

Denn schließlich soll ja nur die korrekte Umsetzung der vertraglich vereinbarten Fakten überprüft werden.

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