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Baugenehmigung Kosten Berlin

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Was kostet eine Baugenehmigung in Berlin und Brandenburg

Wer in Deutschland bauen möchte, benötigt für die meisten Bauvorhaben eine Baugenehmigung.

Aber auch bei Nutzungs- und baulichen Änderungen kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.

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Baugenehmigung Kosten Berlin

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Darüber hinaus gibt es verschiedene Formen der Baugenehmigung. Diese unterscheiden sich insbesondere durch das jeweilige Verfahrensprozedere.

Gerade bei der Durchführung dieser Baugenehmigungsverfahren bedeutet das folglich einen unterschiedlich hohen Aufwand, den die Baubehörde erfüllen muss.

Nun müssen aber für die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens selbstverständlich auch Gebühren bezahlt werden.

Weil die einzelnen Prozedere der verschiedenen Baugenehmigungsverfahren nun einen unterschiedlichen Aufwand bedeuten, können die Baugenehmigung Kosten nicht konkret benannt werden.

Baugenehmigung Kosten: Ausgangsbasis für die Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung benötigt jeder, der in Deutschland bauen, um- oder anbauen möchte. Dasselbe gilt grundsätzlich auch bei einer Nutzungsänderung an einem konkreten Objekt.

Was nun aber baugenehmigungspflichtig ist, unterscheidet sich stark. Zunächst einmal gilt natürlich bundesweit ein einheitliches Gesetz, das Baugesetzbuch (BauGB).

In jedem der einzelnen Bundesländer gibt es aber auch noch eine Landesbauordnung (LBO).

Selbstverständlich gibt es diese Landesbauordnungen auch für Berlin und Brandenburg:

  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Bauordnung für Berlin (BauOBln)

Baugenhmigung Kosten: Verschiedene Baugenehmigungsverfahren bedeuten auch unterschiedliche Baugenehmigungskosten

In den jeweiligen Landesbauordnungen wird dann schon sehr konkret beschrieben, für welchen Umfang welches Baugenehmigungsverfahren notwendig ist.

Denn nicht nur, dass es bezüglich des Umfangs zum Teil erhebliche Abweichungen in den verschiedenen Bundesländern gibt. Darüber hinaus kennt das deutsche Baurecht sogar verschiedene Prozedere, an deren Ende eine Baugenehmigung bzw. eine Ablehnung steht. Dabei handelt es sich um die nachfolgenden Vorgänge:

  • herkömmliches Baugenehmigungsverfahren
  • Bauanzeige
  • Genehmigungsfreistellungsverfahren (auch Freistellungs- oder Kenntnisnahmeverfahren)

Baugenehmigung Kosten: Das normale Baugenehmigungsverfahren

Das herkömmliche Baugenehmigungsverfahren ist das normale Verfahren, das für eine Baugenehmigung beantragt wird. Insbesondere bei aufwendigeren Bauvorhaben kommt das Baugenehmigungsverfahren zum Tragen.

Doch selbst bei Bauvorhaben mit relativ geringem Aufwand kann es sein, dass ein solches Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

Darunter fällt beispielsweise der Bau eines durchschnittlichen Ein- oder Zweifamilienhauses.

Je nach Bundesland kann es sein, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss oder eine der beiden anderen Verfahrenswege zu beschreiten sind.

Baugenehmigung Kosten: Bauanzeige und Freistellungsverfahren

Kann anstelle eines herkömmlichen Baugenehmigungsverfahrens eine Bauanzeige oder ein Freistellungsverfahren durchgeführt werden, wird oft fälschlich davon gesprochen, dass das Bauvorhaben nicht baugenehmigungspflichtig sei.

Dabei steht auch am Ende der beiden Vorgänge Bauanzeige und Freistellungsverfahren eine Baugenehmigung bzw. deren Ablehnung.

Allerdings ist der Aufwand bei einem herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren sehr hoch. Daher ist es mit Abstand auch das kostspieligste Verfahren.

Baugenehmigung Kosten: Die Kosten definieren sich auch über den notwendigen Aufwand an Unterlagen

So sind bereits die Dokumente, die eingereicht werden müssen, erheblich umfangreicher als bei den anderen beiden Verfahrenswegen.

Unter anderem werden Baupläne, die Bauschreibung, eine Kostenrechnung (oder Schätzung, beides durch den Architekten), Entwässerungspläne oder Vorhaben, Lage- und Flurpläne (beispielsweise Katasteramt) benötigt.

Dazu können noch Dokumente in Zusammenhang mit Wasser- und Naturschutzgebieten, zur Denkmalpflege, Lärmschutz, zur Energieeinsparverordnung (EnEV) usw. kommen.

Baugenehmigung Kosten: Die Bauvorlageberechtigung

Der Architekt muss eingebunden sein, weil ein Bauherr so keine Unterlagen einreichen kann. Zwar kann er selbst die Unterlagen und den Bauantrag natürlich schon einreichen. Aber sämtliche eingereichten Dokumente müssen auch vom bauvorlageberechtigten Planer unterzeichnet werden.

Bauvorlageberechtigt sind dabei Berufsbilder wie Bauingenieure, Architekten oder Statiker. Bei kleinen bzw. vereinfachten Baugenehmigungsverfahren können das aber auch Handwerksmeister aus den Handwerksbereichen sein, die das Gewerk ausführen oder gebaut haben.

Darunter kann zum Beispiel der Bau einer Dachgaube fallen. Je nach Bundesland ist eine Bauanzeige ausreichend, die dann auch vom ausführenden Handwerksmeister unterschrieben werden kann.

Ein weiteres klassisches Beispiel wäre der Holzbalkon, der als Vorbau an der Fassade geplant und gebaut wird. Hier wäre der Tischlermeister des ausführenden Betriebs bauvorlageberechtigt, sofern eine Bauanzeige ausreichend ist.

Baugenehmigung Kosten: Beim normalen Baugenehmigungsverfahren auch die entsprechenden Kosten laut HOAI

Auch das bedeutet nämlich Unterschiede bezüglich der Kosten für Ihre Baugenehmigung. Wie bereits erwähnt, ist es bei herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren der Architekt oder Ingenieur, der bauvorlageberechtigt ist.

Der kann aber nicht nach Belieben eine Rechnung an Sie stellen. Sämtliche Bereiche von der Planung bis hin zur Bausausführung sind bezüglich der Honorare detailliert in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen festgeschrieben.

Daran muss sich jeder Architekt halten. So wird sichergestellt, dass ein qualitätsbewusster Wettbewerb stattfindet, denn ein Architekt muss sich aufgrund dieser Ausgangssituation durch seine Reputation oder andere Qualitätsmerkmale für einen Auftrag qualifizieren.

Damit sind diese Kosten der Baugenehmigung relativ leicht einzugrenzen. Sie können Sie jederzeit in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen (HOAI) einsehen.

Baugenehmigung Kosten: Weitere Kosten für den Bauantrag

Dazu kommen noch die Kosten, die Sie für (beglaubigte) Lagepläne, Flurpläne usw. benötigen. Außerdem stellt Ihnen auch die Baubehörde, bei der die Unterlagen einzureichen sind, eine Kostennote.

Die Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren variieren aber ebenfalls stark von einem zum nächsten Bundesland.

Ebenso ist auch wieder der Umfang eines Bauvorhabens entscheidend. Die Gebühren, die Sie für eine herkömmliche Baugenehmigung zu bezahlen haben, liegen im Schnitt zwischen 0,2 und 0,7 Prozent der absoluten Baukosten.

In Baufinanzierungskalkulationen für relativ kleine Bauvorhaben wie beispielsweise Einfamilienhäuser werden die Baugenehmigungsgebühren meist mit 0,2 Prozent berücksichtigt.

Baugenehmigung Kosten: Je nach Baugenehmigungsverfahren unterschiedlich hohe Gebühren und Kosten

Bei Bauanzeige und Freistellungsverfahren sind die Gebühren jedoch geringer. Denn beim normalen Baugenehmigungsverfahren werden die eingereichten Dokumente nicht nur auf ihre Vollständigkeit überprüft.

Darüber hinaus wird auch der Inhalt überprüft. Also beispielsweise, ob die Auflagen aus dem Bebauungsplan eingehalten wurden.

Bei Bauanzeige und Freistellungsverfahren dagegen erfolgt nur eine Überprüfung, ob die Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Damit haben alle Verfahrensoptionen Vor- und Nachteile (Kosten, Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Baugesetzen und baurechtlichen Auflagen).

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