Baugenehmigung Garage Berlin
Baugenehmigung Garage Berlin
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Baugenehmigung und Anzeigenpflicht. Nahezu jeder Bauherr und Hausbesitzer kennt die weitreichende Bedeutung dieser Worte. Sämtliche Bauvorhaben bundesweit unterliegen dem Baurecht.
Das Baurecht wiederum setzt sich aus verschiedenen Rechtsnovellen, Regelungen und Vorschriften zusammen. Demnach gibt genehmigungsfreie- und genehmigungspflichtige Bauvorhaben.
Dazu kommen dann noch anzeigepflichtige Bauvorhaben. Je nachdem, was Sie bauen wollen, bestehen diese Pflichten je nach Bundesland jedoch in unterschiedlichem Umfang.
Selbst, wenn Sie ein bestimmtes Projekt in einem Bundesland umsetzen wollen, wo dieses an sich genehmigungsfrei ist, kann es dennoch passieren, dass Sie eine Baugenehmigung benötigen oder gar nicht bauen dürfen.
Klassische Bauvorhaben, die so verwirrend geregelt sind, stellen Garagen dar.
Baugenehmigung Garage Berlin: Was ist eine Baugenehmigung überhaupt?
Zunächst ist es wichtig zu wissen, was eine Baugenehmigung eigentlich ist. Eine Baugenehmigung ist im Prinzip nicht mehr als eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass konkrete und spezielle Auflagen umgesetzt werden.
Dabei können im Bauplan gar nicht alle Gesetze und Regeln visuell umgesetzt werden. Dennoch sind Sie stets zur Einhaltung sämtlicher, im Bauplan nicht konkret genannter Baugesetze verpflichtet.
Neben dem Baurecht müssen zudem weitere Regelwerke und Vorschriften beachtet werden. Diese umfassen unter anderem (nicht abschließend):
- Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes
- Bebauungsplan
- Auflagen und Bestimmungen von Bezirken
- Nachbarschaftsrecht des BGB
- Auflagen der EnEV
- Nutzungsvorschriften und Bedingungen
Baugenehmigung Garage: Garagen und Carports – Baugenehmigung oder nicht: kaum ein anderes Bauprojekt wird so unterschiedlich gehandhabt in Deutschland
Insbesondere bei Garagen wird schnell deutlich, dass die Abweichungen von einem zum nächsten Bundesland massiv sind. Ausschlaggebend sind dabei die jeweils gültigen Landesbauordnungen. Nach diesen LBOs ist dann eine erste Unterteilung in drei verschiedene Gruppen möglich:
- Bundesländer, in denen Garagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind
- Bundesländer, in denen Garagen ab definierten Größenordnungen eine Baugenehmigung benötigen
- Bundesländer, in denen grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich ist
Baugenehmigung Garage: Generelle Baugenehmigungspflicht, nach Dimensionierungen und Ausnahmen von der Baugenehmigung
Länder, in denen keine Baugenehmigung laut Landesbauordnung benötigt wird
- Mecklenburg-Vorpommern (die konkreten Bestimmungen der LBO sind ausschlaggebend)
- Schleswig-Holstein (hier müssen die Paragrafen 30 bis 36 des Baugesetzbuches, BauGB, eingehalten werden)
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Bundesländer, in denen Sie grundsätzlich eine Baugenehmigung für eine Garage benötigen
- Bayern
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
Bundesländer, bei denen eine Baugenehmigungspflicht von den Garagendimensionen abhängt
- Baden-Württemberg, baugenehmigungsfrei bis 40 cbm umbauten Raum
- Berlin, baugenehmigungsfrei bei einer Grundfläche von bis zu 30 qm
- Brandenburg, baugenehmigungsfrei bei einer Grundfläche bis zu 50 qm
- Hessen, baugenehmigungsfrei bis 40 cbm umbauten Raum
- Rheinland-Pfalz, baugenehmigungsfrei bei einer Grundfläche bis zu 50 qm
Weitere Auflagen, Gesetze und Regelungen sind dennoch zu beachten!
Dazu kommen aber oftmals noch weitere Bedingungen. So beispielsweise, dass die mittlere Wandhöhe 3 m nicht überschreiten darf. Das gilt explizit für die genehmigungsfreien Garagen in Bundesländern, die die Grundfläche der Garage begrenzen. Beim umbauten Volumen einer Garage, wie in Baden-Württemberg, entfällt eine solche Notwendigkeit natürlich.
Baugenehmigung Garage: Eine Garage in Berlin bauen
Nun ist es aber so, dass es noch lange nicht sein muss, dass Sie nun einfach Ihre Garage mit einer Grundfläche von 30 qm bauen können, wenn Sie in Berlin wohnen. Überhaupt müssen Sie neben der Landesbauordnung auch noch die Vorgaben der verschiedenen Kommunen beachten.
Dazu kommt der jeweils gültige Bebauungsplan für eine Siedlung oder ein Areal.
Berliner Stadtbezirke: auch unter Einhaltung der genehmigungsfreien Werte besteht kein grundsätzliches Baurecht!
Im Fall von Berlin wird sogar noch wesentlich eindrucksvoller deutlich, dass genehmigungsfrei nicht automatisch als erlaubt zu werten ist.
In Berlin können die verschiedenen Stadtbezirke eigenen Satzungen aufstellen, die ergänzend zu beachten sind.
Sie müssen also in Berlin das für Sie zuständige Bezirksamt aufsuchen und sich entsprechend erkundigen.
Baugenehmigung Garage: Grenzbebauung in Berlin
Das Nachbarschaftsrecht im BGB
Dazu kommen außerdem die Besonderheiten der Grenzbebauung, also entlang der Grundstücksgrenze. Landesbauverordnung und Satzungen von Stadtbezirken als auch Bebauungsplane brechen nämlich nicht das Nachbarschaftsrecht des BGBs.
So sind explizit bei der Grenzbebauung weiterführende Auflagen zu beachten.
Baugenehmigung Garage: Details der Grenzbebauung in Berlin
Bei der Grenzbebauung darf die Grenzbebauung nicht über 8 m hinaus reichen. Außerdem muss die nächste Grundstücksgrenze dann noch mindestens 3 m entfernt sein. Beispiel: Sie planen in der hinteren linken Ecke eine Garage oder ein Carport.
Die Länge an einer Grundstücksseite ist unter 8 m, aber Sie bauen auch die Rückseite der Garage an die andere Grundstücksgrenze: nicht gestattet.
Sie können die Garage links bauen und sie darf bis zu 8 m lang werden, aber die hintere Grundstücksgrenze (als auch die vordere) muss mindestens 3 m entfernt sein.
Daneben muss die mittlere Wandhöhe der Garage oder des Carports unter 3 m liegen. Erfüllt Ihr Bauwerk diese Vorgaben nicht, wird in vielen Fällen nicht nur eine Baugenehmigung fällig, auch die Nachbarn müssen ihre Zustimmung (schriftlich!) erteilen.
Baugenehmigung Garage: Unterlagen für den Bauantrag einer Garage oder eines Carports in Berlin
Davon unabhängig müssen Sie dennoch einen Bauantrag stellen. Der ist jedoch deutlich preiswerter als eine Baugenehmigung. Darüber hinaus auch weniger zeitintensiv. Zum Einreichen Ihres Bauantrags benötigen Sie in Berlin die folgenden Unterlagen:
- amtlicher Bauantrag
- Baubeschreibung
- Bauzeichnung (nicht Bauplan!), möglichst verschiedene Ansichten
- Lageplan
- aktuelle Flurkarte im Maßstab 1:500
Baugenehmigung Garage – Gerne helfen wir Ihnen!
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