Baugenehmigung Berlin / Brandenburg
Baugenehmigung Berlin und Brandenburg beantragen
Baugenehmigung Berlin schnell und einfach zum Festpreis für Sie in Berlin und Brandenburg.
Unser Architekt und unser Maurermeister erstellen und beantragen für Sie Ihre Baugenehmigung.
Wir beantragen für Sie Ihre Baugenehmigung Berlin – schnell, sicher und zum Festpreis
Unverbindliche Beratung für Ihr Bauvorhaben unter
Telefon
030-50 93 067 67
Viele Menschen in Deutschland träumen vom eigenen Haus.
Doch zum Bauen eines Hauses müssen die verschiedensten Aspekte miteinander in Einklang gebracht werden.
Ein maßgeblicher Faktor dabei ist die Baugenehmigung.
Aber nicht nur „Häuslebauer“ müssen sich mit den Paragraphen der Baugesetze, Vorgaben und Auflagen auseinandersetzen.
Auch Hausbesitzer, die eine Umgestaltung ihres Grundstücks, An- oder Umbauten planen, sehen sich in vielen Fällen gezwungen, alles im Rahmen einer Baugenehmigung durchzuführen.
Baugenehmigung Berlin: der Sinn der Baugenehmigung
Dazu kommt, dass es nicht möglich ist, hier über eine bundesweit verfügbare Internetseite ausschließlich allgemeingültige Informationen und Tipps zu geben.
Denn in jedem Bundesland werden die Baugenehmigung und insbesondere die Art und Weise, wie Sie herangehen, unterschiedlich vorgegeben.
Das gilt natürlich auch für Ihren Bauantrag Berlin und Brandenburg.
Oftmals ist bei bauwilligen Menschen zu hören, wie nervtötend und sinnlos eine Baugenehmigung doch sein könne.
Das liegt aber eher daran, dass wir gerade hier in Deutschland den wahren Zweck einer Baugenehmigung fast nicht mehr erahnen können und eher „Beamten-Willkür“ dahinter vermuten.
Das ist aber falsch.
Es mag durchaus Streitpunkte geben, aber im Großen und Ganzen macht eine Baugenehmigung durchaus Sinn.
Baugenehmigung Berlin: wegen der Sicherheit
Dabei reicht ein Blick in Regionen dieser Welt, die nicht so ein ausgeprägtes Baurecht haben.
Als Beispiel seien hier Entwicklungsländer genannt.
Dabei ist es nicht einmal notwendig, dass Sie extra in ein solches Land reisen.
Sie haben den notwendigen Informationen bereits, allerdings wohl in einem völlig anderen Kontext.
Nehmen Sie einfach einmal die Meldungen, die immer wieder aus Dritte-Welt-Länder kommen, in denen es um den Einsturz einer Textilfabrik ging.
Als aktuelles Beispiel kann hier leider Bangladesch genannt werden.
Baugenehmigung Berlin: für ein friedliches Miteinander.
Niemand überprüft dort, wie gebaut wird.
Statische Berechnungen sind eher ein Witz.
Dazu kommen minderwertige Baustoffe, da es auch dort keine Regelwerke gibt.
Wenn Sie dann in so manch aufsteigendes Schwellenland schauen, sehen Sie – einmal überspitzt ausgedrückt – neben einem wunderschönen Einfamilienhaus einen mächtigen Wolkenkratzer.
Oder ein neuer Nachbar setzt plötzlich eine hässliche, fünf Meter hohe Mauer vor Ihr Haus.
Genau diese Dinge soll eine Baugenehmigung, wie wir sie aus Deutschland kennen, vermeiden.
Baugenehmigung Berlin: Vorgaben, die sich in der Baugenehmigung niederschlagen
So ist es dann auch zu erklären, dass viele verschiedene und scheinbar harmlose Bauvorhaben einer Baugenehmigung bedürfen, anzeigepflichtig sind oder anderweitig an Vorlagen geknüpft sind.
Die Vorgaben schlagen sich hier wie folgt nieder:
- Baugesetzbuch (BauGB), bundesweite Geltung
- Landesbauordnungen (LBO) für jedes einzelne Bundesland
- Auflagen und Bestimmungen von Kommunen
- Satzungen und Regelwerke von Gütegemeinschaften (DIN oder RAL beispielsweise)
- Bebauungspläne
- Nachbarschaftsrecht im BGB (insbesondere bei der Grenzbebauung)
Wege zur Baugenehmigung Berlin
Jedes Bundesland geht dabei unterschiedlich vor, ab wann eine Baugenehmigung benötigt wird.
Es gibt verschiedene Vorgehensweisen:
- Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Bauanzeige
- Bauantrag (herkömmliche Baugenehmigung)
Baugenehmigung Berlin: Auch die Bauanzeige mündet in eine Baugenehmigung!
Oftmals wird dabei etwas missverstanden: manche Menschen sind der Auffassung, dass beispielsweise bei einer Bauanzeige keine Baugenehmigung beantragt wird, dass das Bauvorhaben quasi baugenehmigungsfrei ist.
Das ist jedoch ein Irrtum.
Hinter jeder der oben genannten Vorgehensweisen steht abschließend eine Baugenehmigung – oder auch eine Ablehnung.
Allerdings gibt es Unterschiede im Umfang, den Kosten sowie den Fristen.
Genehmigungsfreistellungsverfahren und Bauanzeige sind einigermaßen gleichzusetzen, außer, dass in Bundesländern, in denen es die Bauanzeige als solches gibt (und sie nicht mit dem Genehmigungsfreistellungsverfahren gleichgesetzt ist), stattdessen auch der herkömmliche Bauantrag gestellt werden kann.
Das macht durchaus Sinn.
Baugenehmigung Berlin: Oftmals übersehen – zwischen Bauantrag und Bauanzeige verschiebt sich der Verantwortlichkeitsbereich
Denn bei Bauanzeige und Genehmigungsfreistellungsverfahren schiebt die Baubehörde die baurechtliche Verantwortung praktisch zum Bauherrn.
Die Behörde prüft lediglich, ob die Bauunterlagen komplett sind.
Eine inhaltliche Prüfung wird aber nicht vorgenommen.
Damit obliegt die Pflicht, nach sämtlichen Gesetzen, Auflagen und Vorgaben zu bauen bzw. diese einzuhalten, letztendlich beim Bauherrn.
Dafür sind die Kosten geringer und eine Zustimmung erfolgt in der Regel binnen vier Wochen.
Sollte die Baubehörde bis dahin keine Einwände geltend gemacht haben, gilt die Baugenehmigung als erteilt.
Das ist jedoch kein Freischein, zum Beispiel Auflagen im Bebauungsplan zu umgehen.
Wie bereits erwähnt liegt die Pflicht zur Einhaltung aller baurechtlichen Vorgaben beim Bauherrn, unter gewissen Umständen auch beim ausführenden Architekten.
Baugenehmigung Berlin: die Fristen für die Baugenehmigung
Stellen Sie nun aber einen Bauantrag, werden die eingehenden Unterlagen auch inhaltlich überprüft.
Damit verbleibt die Verantwortung dann in der Baubehörde.
Dafür gibt es aber keine Fristen, innerhalb der eine Baugenehmigung zu erteilen oder abzulehnen ist.
Theoretisch (und leider auch in der Praxis) kann das von einem Tag bis zu vielen Monaten dauern.
Baugenehmigung Berlin: Wann wird eine Baugenehmigung benötigt?
Damit bleibe nur noch die Frage, wann nun eigentlich eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Grundsätzlich kann man wieder sagen, je umfangreicher und komplizierter ein Bauvorhaben ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine Baugenehmigung benötigen.
Wirklich genehmigungsfrei sind damit nur wenige Bauvorhaben.
Das können beispielsweise Überdachungen oder Carports und Garagen sein, aber auch Mauern und Zäune.
Soll Wohnraum erweitert werden, können Sie davor ausgehen, dass beinahe immer eine Baugenehmigungspflicht, mindestens aber die Pflicht zur Bauanzeige vorliegt – und an deren Ende steht auch wieder die Baugenehmigung.
Baugenehmigung Berlin: Genehmigungsfrei bricht keinerlei Gesetze und Auflagen!
Wenn es aber nun heißt, dass ein Bauvorhaben nicht baugenehmigungspflichtig ist, ist das noch kein Freibrief, dass Sie bauen, wie Sie wollen.
Auch hier müssen wieder die verschiedenen Gesetzesgrundlagen eingehalten werden.
Am wichtigsten sind dabei meist Bebauungsplan und Nachbarschaftsrecht bei Grenzbebauung.
Sollten Sie nun in Berlin oder Brandenburg ein Bauvorhaben starten wollen, können Sie sich jederzeit an unser Büro in Berlin wenden.
Dank unserer langjährigen Erfahrungen können wir schon vorab gut einschätzen, wie es mit einer Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben aussieht.
Dazu kommt tiefes fundiertes Bauwissen.
Rufen Sie jetzt an für Ihre Baugenehmigung, Bauantrag & Bauvoranfrage
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie ausführlich und völlig unverbindlich für Ihre Baugenehmigung!
Telefon 030-92 28 35 35